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Wenn Sie das Spital bis zum dritten Tag nach der Geburt verlassen, so spricht man von einer vorzeitigen Entlassung.

Auch in diesem Fall können Sie Hebammennachbetreuung auf Krankenkasse in Anspruch nehmen. Die Kosten dafür kann ich direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.

Ursula Vasicek, MSc

Hebamme

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